Allgemeine Geschäftsbedingungen

Art. 1 – Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die fotografisch-künstlerischen Dienstleistungen von Kathrin Obletter (St.-Nr. BLTKHR85C46A952S), mit Sitz in I-39040 Kurtatsch (BZ), Im Feld Nr. 22, nachfolgend als “Auftragnehmer” bezeichnet.

Art. 2 – Vertragsabschluss und Rücktrittsrecht

Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Kunden, von nun an “Auftraggeber”, wird in der Regel in schriftlicher Form abgeschlossen und hat mit ausdrücklicher Annahme dieser AGB Wirksamkeit.

Sofern der Vertrag mittels Post, Fax, SMS, Chat, E-Mail oder Online-Formular abgeschlossen wurde, gilt das Rücktrittsrecht für Verbraucher. Der Rücktritt muss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen an den Auftragnehmer mitgeteilt werden.

Art. 3 – Stornierung des Auftrags

Bei Stornierung des Auftrags innerhalb vier Monaten vor dem Auftragsdatum werden 30% des vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt.

Art. 3, Abs. 1 wird nicht angewandt, sofern ein triftiger Grund für die Stornierung besteht.

Als triftige Gründe gemäß Art. 3, Abs. 2 gelten: Todesfall von Verwandten bis zum 4. Grad oder Verschwägerten bis zum 2. Grad, Krankheit oder Unfall des Auftraggebers bzw. eines Auftraggebers, sowie aus Gründen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Tumulte, Terrorakte, Krieg).

Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, sollte dieser aus triftigen Gründen gemäß Art. 3, Abs. 3 oder Gründen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Tumulte, Terrorakte, Krieg), den Auftrag nicht ausführen können.

Art. 4 – Informationen an den Auftragnehmer

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Abschluss des Vertrags mit dem Auftragnehmer, so genau als möglich die erwarteten bzw. gewünschten fotografisch-künstlerischen Leistungen schriftlich darzulegen.

Werden keine ausdrücklichen Weisungen vom Auftraggeber gegeben, so ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Gestaltung der Fotos, der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung, frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

Der Auftraggeber teilt jedenfalls vor Abschluss des Vertrages alle relevanten Informationen bezüglich des Auftrags, insbesondere Ort, Datum und Uhrzeit, sowie Dauer des Auftrags, mit.

Art. 5 – Lieferung

Die Fotos und/oder Videoaufnahmen laut Vereinbarung werden, je nach Volumen des Auftrags, innerhalb von 10 Wochen geliefert.

Die Foto- und/oder Videoaufnahmen werden stets in digitaler Form, je nach Vereinbarung über geschützte Cloud-Dienste (z.B. “WeTransfer”, “Dropbox” usw.), oder aber mittels eines USB-Sticks oder einer Speicherkarte, an die Auftraggeber übermittelt.

Art. 6 – Urheberrecht

Im Sinne von Art. 88 des Gesetzes Nr. 633/1941 steht dem Fotografen (in diesem Falle, dem Auftragnehmer) das ausschließliche Recht zur Reproduktion, Verbreitung und Verkauf der im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Foto- und/oder Videoaufnahmen zu.

Es wird im Sinne von Art. 98 des Gesetzes Nr. 633/1941 ausdrücklich vereinbart, dass die fotografierte Person, auch wenn diese dem Auftraggeber entspricht, oder deren Rechtsnachfolger, kein Recht darauf hat, die im Rahmen des Auftrags angefertigten Foto- und/oder Videoaufnahmen zu veröffentlichen, reproduzieren oder reproduzieren zu lassen, sollte nicht zuvor das ausdrückliche Einverständnis des Fotografen (in diesem Falle, des Auftragnehmers) eingeholt werden.

Art. 7 – Preis

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

Der Auftragnehmer behält sich jedenfalls vor, einen Aufschlag zum vereinbarten Preis für eventuelle nicht vertraglich vereinbarte Leistungen, welche zusätzlich nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber verlangt werden, zu berechnen.

Sollte die Lieferung mittels USB-Stick oder Speicherkarte vereinbart werden, so wird je nach Speichermedium ein Aufschlag für Material- und Lieferkosten fällig.

Art. 8 – Bezahlungsmodalitäten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das vereinbarte Entgelt für die fotografisch-künstlerischen Dienstleistungen des Auftragnehmers innerhalb des Auftragsdatums im Voraus per Banküberweisung an folgendes Bankkonto des Auftragnehmers zu bezahlen:

Kathrin Obletter
St.-Nr. BLTKHR85C46A952S

Raiffeisen Salurn // Geschäftsstelle Kurtatsch
IBAN: IT 76 H 08220 58330 000302271524
SWIFT-BIC: RZSBIT 21231

Alternativ wird dem Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt, am Auftragsdatum das vereinbarte Entgelt in bar zu begleichen.

Der Auftragnehmer stellt jedenfalls eine dem geltenden Steuerrecht entsprechende Rechnung bzw. Quittung aus.

Art. 9 – Haftung für Verlust

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gemäß Auftrag erstellten Fotografien und/oder Videoaufnahmen auf mindestens zwei verschiedenen Speichermedien (z.B. USB-Stick, PC-Festplatte, passwortgeschützter Cloudspeicher, usw.) zu sichern.

Für etwaige Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten trotz der in Art. 8, Abs. 1 genannten Sicherungsmaßnahmen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für Schäden, oder Verlust welche durch Dritte verschuldet werden, ist die Haftung des Auftragnehmers jedenfalls ausgeschlossen.

Art. 10 – Löschung oder Archivierung der Originalaufnahmen

Die in Art. 9 bezeichnete Verpflichtung des Auftragnehmers, die gemäß Auftrag erstellten Fotografien und/oder Videoaufnahmen zu sichern, gilt nur so lange, bis die Lieferung nach Art. 5 an den/die Auftraggeber erfolgt ist, und diese die Foto- und/oder Videoaufnahmen in ihrem Endresultat gutheißen.

Die Gutheißung der Foto- und/oder Videoaufnahmen in ihrem Endresultat ist nicht notwendig, wenn vorab keine Weisungen gemäß Art. 4, Abs. 2 an den Auftragnehmer erfolgt sind.

Verlangt der Auftraggeber die Originalaufnahmen, wird hierfür ein gesondertes Entgelt von € 1.000,00- fällig. Die Verpflichtung nach Art. 9 erlischt im Augenblick der Übergabe auf einem geeigneten Speichermedium dieser Originale.

Verlangt der Auftraggeber die zehnjährige Archivierung der Aufnahmen, so muss dieser Auftrag in schriftlicher Form erfolgen. Vorbehaltlich der Annahme durch den Auftragnehmer wird hierfür ein Entgelt von pauschal € 450,00- fällig.

Art. 11 – Anwendbares Gesetz und Gerichtsstand

Auf die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge wendet sich das italienische Recht an.

Für etwaige aus den in diesen AGB genannten Verträgen resultierenden Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Bozen ernannt.

Gültigkeit: ab 1. Januar 2017.